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»Neonazis wird dieses Urteil nicht abschrecken«

Verteidiger der wegen eines Angriffs auf Linke in Pölchow verurteilten Rechtsextremisten gehen in Revision. Ein Gespräch mit Rita Belter

Interview: Frank Brunner
Rita Belter ist Rechtsanwältin in Leipzig und vertritt einen der Nebenkläger im »Pölchow-Prozeß«.

Im Prozeß gegen drei Mitglieder der rechten Szene, die 2007 an einem Überfall auf Jugendliche im Bahnhof des mecklenburgischen Pölchow beteiligt gewesen sein sollen, haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger Revision gegen das Mitte März ergangene Urteil eingelegt. Warum haben Sie als Anwältin eines der Geschädigten darauf verzichtet?

Zwei der drei Neonazis, die mit etwa 120 anderen Rechten auf dem Weg zu einer NPD-Kundgebung in Rostock waren, wurden wegen Landfriedensbruchs und einfacher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eine Revision, mit der gerügt werden könnte, daß keine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erfolgte bzw. das Strafmaß zu gering ist, ist unzulässig. Ein Rechtsmittel wäre allenfalls gegen den Freispruch für den dritten Angeklagten denkbar, das ist jedoch aufgrund der Beweislage aussichtslos.

Die Angeklagten Dennis F. und Michael Grewe, Mitarbeiter der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag, sind mit Bewährung davongekommen. Wie beurteilen Sie das?

Bewährungsstrafen für den wegen Körperverletzung vorbestraften Dennis F. und NPD-Mann Grewe sind ungeeignet, prügelnde Neonazis von solchen Gewalttaten abzuschrecken. Aus Sicht der Nebenklage kamen wesentlich höhere Strafen in Betracht, zumal die Richter betont hatten, daß es sich um einen einseitigen Angriff der Rechten handelte. Das Strafmaß korrespondiert nicht im geringsten mit den Feststellungen, die während der neun Verhandlungstage getroffen wurden. Letztlich kam es den Beschuldigten zugute, daß die Tat schon über zweieinhalb Jahre zurückliegt.

Warum haben die Ermittlungen so lange gedauert?

Die Untersuchungen waren eine Farce. So bemängelte das Gericht, daß sich die Opfer zu spät gemeldet haben. Dabei hatten einige bereits an Ort und Stelle versucht, Strafanzeige zu stellen. Statt dessen filmten Polizisten die Geschädigten und die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst gegen zwölf der Opfer, die zu Recht Widerspruch gegen die »Videographie« eingelegt hatten. Erst nachdem der Zug in Rostock eingetroffen war, wurde damit begonnen, die NPD-Anhänger zu filmen. Doch aus »Datenschutzgründen« ließ der zuständige Beamte die Aktion abbrechen und die bereits gemachten Aufnahmen löschen. Das führte u.a. dazu, daß eine Vielzahl von Tätern nicht ermittelt werden konnte und das Gericht das Verfahren gegen zwei der Angeklagten zunächst nicht eröffnete – wegen mangelhafter Lichtbildvorlagen. Unverständlich ist außerdem, daß die Polizei mit dem Foto eines vermeintlich unbekannten Mannes nach dem mutmaßlichen Haupttäter fahndete. Der von Zeugen benannte NPD-Funktionär Grewe war zu diesem Zeitpunkt bereits Beschuldigter.

Sie haben sich in einem Internetblog kritisch zu einem Bericht in junge Welt geäußert. In dem Artikel wurde Ihnen vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als im Gerichtssaal ein Polizeivideo abgespielt wurde, in dem Dutzende Linke gezeigt werden, die ihre Ausweise in die Kamera halten mußten. Wohnadressen waren so auch für die 20 Rechten sichtbar, die im Zuschauerraum saßen. Wie sehen Sie das heute?

Natürlich ist es problematisch, wenn Neonazis die Möglichkeit haben, solche Daten einzusehen. Andererseits ist es so, daß diese Angaben, inklusive der jeweiligen Fotos, bereits in den Ermittlungsakten waren. Deshalb waren sie den Anwälten der Rechten und deren Mandanten zugänglich. Zudem war es notwendig, die im Film dokumentierten Verletzungen und Tatortbilder zu zeigen.

Die waren bereits aktenkundig. Hätte man also nicht besser auf den Streifen verzichten müssen?

Nein. Beweismittel müssen in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Nur auf Grundlage dieser Fakten darf das Gericht entscheiden.

Wie geht es nun weiter?

Zunächst muß der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil Bestand hat. Ich habe allerdings schon jetzt Strafanzeige wegen Strafvereitelung gegen den NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, gestellt. Pastörs befand sich ebenfalls im Zug. Noch am Tatort hatte er gegenüber Ermittlungsbeamten behauptet, daß »mit Steinen bewaffnete und vermummte Linksextremisten« den Zug angegriffen hätten. Eine Lüge, die er später in einer schriftlichen Einlassung als Zeuge wiederholte.
 
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