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  Januar 2011
 

Hartz IV: CDU fordert 75 Euro Gerichtsgebühr

CDU fordert eine Hartz IV Gerichtsgebühr

Hartz IV: Die CDU fordert 75 Euro Gerichtsgebühr für ALG II-Empfänger

03.01.2011

Nach dem Willen von Union und FDP, diesmal geäußert vom rechtspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, Danny Eichelbaum, sollen ALG II-Empfänger für Klagen an Sozialgerichten eine generelle Gebühr von 75 Euro zahlen. Dies begründet er damit, dass 10% bis 20% der Klagen unberechtigt wären, diese sollten so deutlich reduziert werden, um den Sozialgerichten die Arbeit zu erleichtern. Schon beim überfliegen dieser Aussagen erweist sich die von Herrn Eichelbaum geäußerte Begründung als äußerst unlogisch, denn die Sozialgerichte werden nicht durch die 10% bis 20% der unberechtigten Klagen belastet, sondern durch die 80% bis 90% der erfolgreichen Klagen. Also steckt doch, wie so oft, ein ganz anderer Grund dahinter.

Warum sind eigentlich so viele Klagen erfolgreich?
Da es seit 2005 bei den Leistungsträgern des SGB II (Jobcenter) üblich geworden ist, nach Gutdünken Rechtsbeugung und -missbrauch zu betreiben, indem ALG II-Empfängern die ihnen, lt. Gesetz und höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, zustehenden Leistungen trotz Anspruch vorenthalten bzw. verweigert werden, ist eine Klage für den ALG II-Empfänger oftmals die einzige Möglichkeit, die ihm gesetzlich garantierte und somit zustehende Leistung zu erhalten und somit für ihn überlebensnotwendig.

Was würde nun passieren, würde man diese, von Union und FDP schon lange, sogar in dieser Höhe, geforderte Gebühr einführen?
Die Zahl der unberechtigten Klagen würde sich tatsächlich deutlich verringern, aber ebenso die der berechtigten Klagen, was klar erkennbar das eigentliche Ziel ist. Ginge es tatsächlich darum, die Last der Sozialgerichte zu verringern, wäre dazu eine klare Gesetzgebung erforderlich, wie sie der Sozialgerichtstag schon lange fordert. Tatsächlich geht es jedoch allein darum, die Kosten für die Sozialleistungen, welche die Jobcentern durch die große Zahl der erfolgreichen Klagen an ALG II-Empfänger zahlen müssen, zu verringern. Sozialleistungen, welche den Betroffenen zustehen und oftmals überlebensnotwendig sind.

Für dieses Ziel ist die Gebühr wie geschaffen, denn 75 Euro bedeuten für einen Hartz-IV-Empfänger 19 Tage essen und trinken, und da ein gesunder Mensch bekanntermaßen max. 14 Tage ohne Essen überleben kann, ohne ernsthafte gesundheitliche Schäden oder gar seinen Tod zu riskieren, wäre eine Klage vorm Sozialgericht für jeden ALG II-Empfänger, die aufgrund dessen, für eine gesunde Ernährung bewiesenermaßen unzureichenden Regelsatzes ohnehin mangelernährt sind, zweifelsohne tödlich. Sie/Er wäre lange verhungert, bevor die Klage überhaupt verhandelt würde. Dass diese Gebühr im Fall einer erfolgreichen Klage erstattet würde, ändert daran nichts, denn so lange fehlt das Geld erst mal zur Sicherung der Existenz. ALG II-Empfänger könnten es sich dann einfach finanziell nicht mehr leisten, zu klagen, und die Jobcenter könnten das Geld, was eigentlich den ALG II-Empfänger zusteht, behalten. Genau das ist das Ziel von Union und FDP.

Ist das eine der Methoden der CDU, die Zahl der Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2011 wie geplant zu verringern?
Diese Idee, Hartz-IV-Empfängern so den Zugang zu den Sozialgerichten zu verschließen und damit die meist einzige Möglichkeit, die ihnen zustehenden existenzsichernden Leistungen zu erhalten, besteht seit der Einführung von Hartz IV (was die wahren Gründe für Hartz IV beweist) und wird von Union und FDP immer mal wieder ins Licht der Öffentlichkeit geholt, um durch gezielte Pressemeldungen die Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit zu überprüfen. Sobald diese das widerstandslos hinnimmt, wird zweifelsohne das zugehörige, und sicher der schon fertig formulierte, Gesetzesbeschluss präsentiert und im Parlament durchgewunken.

Es ist äußerst traurig und beschämend für Deutschland, dass Bedürftige, die am untersten Ende der sozialen Scala angekommen sind, massenhaft gegen den Staat wegen laufenden, meist willkürlichen und unverschämten, Betruges um ihnen zustehende Sozialleistungen vorgehen müssen. Denn um nichts Anderes handelt es sich hierbei.

Wenn man sich die Zahl dieser Klagen ansieht, ist das zudem nur der Gipfel des Eisberges, denn die Dunkelziffer derjenigen, die sich nicht wehren, weil sie ihre Rechte nicht kennen, sich nicht trauen, oder einfach mental zu erschöpft sind, ist enorm hoch.
Wer bei all diesen Fakten immer noch von einem Klagephänomen spricht, hat nicht begriffen, dass Hartz IV selbst die Ursache ist, denn nichts anderes hat Hartz IV zum Zweck: Einsparungen an Sozialleistungen auf Teufel komm raus unter bewusster Missachtung aller Rechte Betroffener. Das hätte sich vor 2005 keine Behörde getraut, aber mit Hartz IV haben sie dafür einen Freifahrtschein erhalten. (fm)

Diffamierungen gegen Eltern bei Hartz IV

Aufruf an alle Eltern im Hartz IV-Bezug von der Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz

02.01.2011

Nach den Diffamierungen durch die Bundessozialministerin haben nun auch einige Hinterbänkler sich berufen gefühlt, etwa ein Verbot von Silvesterkrachern für Hartz IV Empfänger zu fordern. Offensichtlich haben einige Politiker nicht nur den Pfad der Demokratie, sondern auch den des Rechtsstaates verlassen.

Ihnen sollte man folgendes in Erinnerung rufen: 1. Leistungsempfänger nach dem SGB II sind nicht entmündigt. 2. Frau von der Leyen ist nicht als Vormund eingesetzt. 3. Die Behauptung, Gelder die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder aisgezahlt würden, kämen nicht bei diesen an, ist die pauschale Unterstellung einer Straftat. Aufgrund dieser Verleumdung aller Betroffenen, Leistungen in Form von Gutscheinen auszuzahlen und diese beleidigende Behauptung öffentlich zu machen, ist nicht nur eine Demütigung der betroffenen Eltern, sondern stellt auch einen massiven Eingriff in deren Erziehungskompetenz dar. Eine solche Regelung darf in einem Rechtsstaat nur auf Grund nachgewiesenem Fehlverhaltens und nicht wegen pauschaler Vorurteile erfolgen.

Ich möchte alle betroffenen Eltern ermuntern Strafantrag gegen die Bundessozialministerin zu stellen, da sie durch deren Äußerungen, verbunden mit ihrem politischen Handeln öffentlich diffamiert werden. Wer diese Aktion unterstützen möchte, bitte ich um Kontaktaufnahme unter brach@arbeitslosenhilfe-rlp.de. (Dietmar Brach)

Regierung erhöht Druck auf Hartz IV-Bezieher

Druck auf ALG II-Bezieher erhöht sich

Hartz IV: Regierung erhöht weiter Druck auf arbeitslose ALG II-Empfänger

02.01.2011

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wollen die Zahl der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger 2011 deutlich reduzieren. So sollen die Jobcenter dafür sorgen, dass sieben Prozent mehr Hartz-IV-Empfänger erwerbstätig werden oder eine Ausbildung aufnehmen, als in 2010. Das wurde in einer sog. Zielvereinbarung der BA festgeschrieben, welche für die Jobcenter verbindlich ist. Ziel der Regierung ist es, so im Jahr 2011 ca. 900 Millionen Euro an Ausgaben für Hartz IV einzusparen.

Indem die BA im Jahr 2011 ebenfalls die Zahl der Ein-Euro-Jobs deutlich reduziert, spart sie bereits 1,3 Milliarden Euro bei den Ausgaben für Hartz IV ein. Allerdings wirkt sich diese Reduzierung negativ auf die Statistik aus, denn 1-Euro-Jobber gelten lt. BA-Statistik nicht als arbeitslos, was nun anderweitig bereinigt werden muss. Insgesamt will die Bundesregierung im Jahr 2011 also 2,2 Milliarden Euro bei den Ausgaben für Hartz IV einsparen, offenbar um damit die Mehrausgaben, die aufgrund der geplanten und derzeit im Bundesrat feststeckenden Gesetzesänderungen für ALG II-Empfänger entstehen, zu finanzieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Focus also hauptsächlich darauf liegen, den emotionalen Druck auf arbeitslose ALG II-Empfänger weiter zu erhöhen, so dass diese in ihrer Not keinen anderen Ausweg sehen, als jeden x-beliebigen Job zu jedem x-beliebigen Lohn, so auch einen der massenhaft rechtswidrig entlohnten Jobs, anzunehmen, auszuwandern oder auf andere extreme Arten den Leistungsbezug zu beenden oder zumindest zu verringern um nicht mehr als arbeitlos zu gelten, nur um endlich dem hohen mentalen Druck zu entkommen, den die Jobcenter auf jeden arbeitslosen ALG II-Empfänger ausüben und der nun im Jahr 2011 noch weiter erhöht werden soll bzw. muss, um trotz der fehlenden Arbeitsplätze diese Zielvereinbarung einzuhalten. Raus aus der Statistik um jeden Preis, lautet die Devise. Egal, wer dabei auf der Strecke bleibt, denn es ist ja nur der Bodensatz der Gesellschaft, uninteressant für den Arbeitsmarkt und ein reiner Kostenfaktor.

Eine weitere Möglichkeit der statistischen Bereinigung liegt bei der sog. Bürgerarbeit, welche Frau von der Leyen ins Leben gerufen hat, um damit clevererweise Mittel der EU, welche die Bundesregierung als Zwangsbeiträge leisten muss, zurück ins eigene Land und in den Arbeitsmarkt zu lenken, wobei diese Mittel keineswegs den Hartz-IV-Empfängern zugute kommen, sondern als Maßnahmekosten und Lohnsubventionen die Taschen Anderer füllen, also die altbekannte Klientelpolitik.
Zur Bürgerarbeit vertritt im Übrigen die Gewerkschaft ver.di die Auffassung, dass diese einen extremen Niedriglohnsektor etablieren soll, sowie, dass diese nicht vom Geltungsbereich vom "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" (TVöD) ausgenommen ist. Gegensätzliche Aussagen des BMAS und der BA dazu entsprächen lt. ver.di nicht der Wahrheit und wären nicht von ver.di autorisiert. Konkret heißt das, dass ein Bürgerarbeiter nach Modell "von der Leyen" auf Zahlung eines Tariflohnes nach TVöD klagen kann. (fm)


Warum muss der Gesetzgeber Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) vornehmen?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9.2.2010 die Ermittlung der Regelleistungen im SGB II beanstandet und dem Gesetzgeber den klaren Auftrag erteilt, die nachfolgenden Änderungen bis 1.1.2011 umzusetzen:

  • Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die bei der Förderung im SGB II in Zukunft berücksichtigt werden müssen. Das Gericht hat entschieden, dass der Bund eine Fürsorgepflicht für die Kinder von Langzeitarbeitslosen hat, die er ab diesem Stichtag zwingend erfüllen muss.

  • Die Berechnung der Regelsätze d.h. des Basisgeldes für Erwachsene und Kinder muss zukünftig transparent sein. Es muss besser als bisher nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage der Bedarf bestimmt wird.

  • Die Höhe der Leistungen im SGB II muss regelmäßig aktualisiert und überprüft werden. Dafür sollen Preissteigerungen und Lohnentwicklung maßgebend sein und nicht mehr wie bisher der aktuelle Rentenwert.

Was ändert sich konkret zum 01.01.2011?

  • Es wird ein transparent ermitteltes Basisgeld für Erwachsene geben. Die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen werden berücksichtigt.

  • Es wird ein eigenständiges Basisgeld für Kinder und Jugendliche geben.

  • Kinder und Jugendliche haben ab dem 1.1.2011 zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe Diese Leistungen sollen in einem eigenständigen Bildungspaket erbracht werden

  • Das Basisgeld d.h. die Regelsätze für Kinder und Jugendliche (differenziert nach Altersgruppe) und für Erwachsene werden jeweils eigenständig nach einem transparenten Verfahren berechnet. Basis dieser Berechnung sind die Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS)?

Alle fünf Jahre werden private Haushalte in Deutschland im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Wohnsituation befragt. 60 000 Haushalte aus ganz Deutschland dokumentieren dafür 3 Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben. Infolge des großen Erhebungsumfangs von rund 60 000 Haushalten bildet die EVS sehr genau die Einkommenssituation, den Lebensstandard und die Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und der verschiedenen sozialen Gruppen ab.

Wie wird die Höhe der Leistungen berechnet?

Das Basisgeld im SGB II werden auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Die EVS bildet auf Basis der Einnahmen und Ausgaben den Lebensstandard der Bevölkerung realitätsnah ab.

Für die Bemessung des Basisgeldes werden die Ausgaben von Empfängern von Sozialhilfe und Leistungen nach SGB II herausgerechnet. Diese Berechnungsmethode hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich zulässig und realitätsnah anerkannt. Für ein menschenwürdiges Existenzminimum sind jedoch nicht alle bei der EVS abgefragten Ausgabeposten zwingend notwendig. Diese Positionen - zum Beispiel Ausgaben für Glückspiel, ein Auto oder eine Haushaltshilfe - werden daher bei der Regelsatzbemessung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Ausgaben, die neben dem Basisgeld zusätzlich gesichert sind ¿ wie etwa die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung (KdU).

Wie wird beim Basisbedarf zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden?

Die Höhe der Leistungen für Erwachsene einerseits und für Kinder und Jugendliche andererseits werden zukünftig unabhängig voneinander berechnet:

  • Um das Basisgeld für Erwachsene zu berechnen, werden wie bisher die Ausgaben von Einpersonenhaushalten herangezogen.

  • Das Basisgeld für Kinder wird gesondert auf der Basis von Verbrauchsausgaben von Paaren mit einem Kind bemessen. Dabei wird auch das Alter der Kinder berücksichtigt. Das Basisgeld für Kinder wird künftig in Absolutbeträgen und nicht mehr in Prozentsätzen angegeben.

Wie werden die Verbrauchsausgaben für Kinder festgestellt?

Für die Neuberechnung des eigenständigen Basisgeldes für Kinder und Jugendliche werden spezielle Verteilungsschlüssel genutzt, die Wissenschaftler auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 entwickelt haben. Sie wurden in der Studie "Kosten eines Kindes" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Da die Verbrauchsausgaben in der EVS nur auf Haushaltsebene ausgewiesen werden und sich viele Posten nicht eindeutig den Erwachsenen oder den Kindern zuweisen lassen, wurde die Aufteilung normativ festgelegt. Vorangegangen waren umfassende und methodisch aufwändige Berechnungen, zum Beispiel für die Ausgabepositionen Ernährung, Verkehr und Wohnen.

Was ist das Bildungspaket?

Im bisherigen Regelsatz wurden Bildungsausgaben für Kindern und Jugendlichen durch einen systematischen Fehler nicht berücksichtigt. Ab dem 1.1.2011 haben diese Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket - zusätzlich zum Basisgeld. Das Bildungspaket ermöglicht, dass Kinder, deren Existenzminimum vom Staat gesichert wird, gezielt gefördert werden. Es sorgt für mehr soziale Integration und eröffnet den Kindern ein Mehr an Lebens- und Bildungschancen.

Warum wird das Bildungspaket eingeführt?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Bund insbesondere auch Bildungs- und Teilhabebedarfe von bedürftigen Kindern (SGB II und SGB XII) im Rahmen der Fürsorge zwingend abdecken. Das Bildungspaket bestehend aus Sach- und Geldleistungen stellt sicher, dass diese Leistungen im Sinne einer individuellen Förderung die hilfebedürftige Kindern und Jugendlichen erreichen.

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?

Das Bildungspaket setzt sich aus vier Komponenten zusammen:

  • Lernförderung für Kinder, bei denen nachweislich Bedarf besteht.

  • Kultur, Sport und Mitmachen ¿ mit einem "soziokulturellen Teilhabebudget" kann jedes Kind bestehende Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen.

  • Zuschuss zum warmen Mittagessen, wenn Schule and Kita dies anbieten.

  • Das Schulbasispaket umfasst einen Betrag für Schulmaterial wie beispielsweise Ranzen, Taschenrechner oder Hefte und die Kosten für eintägige Klassenausflüge.

Warum wurden gerade diese vier Komponenten in das Bildungspaket aufgenommen?

Um zu ermitteln, wie bedürftige Kinder am besten gefördert werden können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gespräche mit Praktikern (Lehrerinnen und Lehrer, Pädagogen, Mitarbeitern von Jobcentern und der Kinder- und Jugendhilfe), Wissenschaftlern und Vertretern der Sozial- und Wohlfahrtsverbände geführt. Gemeinsam mit ihnen wurden die Inhalte des Bildungspakets - Lernförderung, Schulbasispaket d.h. Schulmaterial und eintägige Ausflüge, Zuschüsse zu Mittagessen sowie die Förderung der Teilnahme an Vereins-, Kultur und Ferienangeboten ¿ identifiziert.

Warum werden z.B. Beträge für Lernförderung nicht einfach in das Basisgeld integriert?

Im Rahmen des Bildungspakets werden nur die Kinder gefördert, die diese Förderung tatsächlich benötigen. Bei der Lernförderung bedeutet dies zum Beispiel: die Anzahl der Stunden richtet sich nach dem individuellem wirklichen Bedarf, der gemeinsam mit dem Lehrer bzw. der Schule unter Beteiligung der Eltern festgelegt wird. Würde man jedem bedürftigen Kind - unabhängig davon, ob es Lernförderung braucht oder nicht - gemeinsam mit dem Basisgeld einen statistisch ermittelten Geldbetrag für Nachhilfe auszahlen, könnten Eltern der Kinder, die wirklich Unterstützung brauchen, von dem vergleichsweise geringen Durchschnittsbetrag die Förderstunden gar nicht bezahlen. Die Lernförderung steht für eine gezielte individuelle Förderung im Bereich Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.

Wie können Familien ab dem 1.1.2011 Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche erhalten?

Im Jobcenter können Eltern im SGB II-Bezug ab dem 1.1.2011 die Leistungen des Bildungspakets beantragen. In einer Übergangsphase werden nach den Bedingungen vor Ort unterschiedliche Verrechnungssysteme zur Anwendung kommen. In einem zweiten Schritt ist geplant, eine Bildungskarte einzuführen. Die Bildungskarte wird je nach Bedarf des Kindes mit einem persönlichen Bildungsguthaben aufgeladen z.B. mit Nachhilfestunden oder dem Zuschuss für ein warmes Mittagessen in der Schule. Es gibt bereits eine Reihe von Kommunen, die erfolgreich mit solch einem Modell arbeiten und gute Erfahrungen damit gemacht haben.

Wie läuft das im Einzelnen?

  • Die Schule weiß, wer Lernförderung braucht. Lehrerinnen und Lehrer kennen die schulischen Leistungen der Kinder am besten. Bereits heute besprechen sie mit Eltern und Schülerinnen und Schülern Defizite. Lernförderung erhält ein Kind auf Antrag der Eltern - nach Bestätigung durch die Schule und Bewilligung durch das Jobcenter. Die Lernförderung soll um Schule herum organisiert werden. Ziel sind Bündnisse, die an bestehende Netzwerke vor Ort anknüpfen oder (wo bisher nichts existiert) aufgebaut werden. Dazu werden zur Zeit Gespräche mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder geführt.

  • Kultur, Sport und Mitmachen wird allen bedürftigen Kindern ermöglicht. Dies gilt auch für noch nicht schulpflichtige Kinder. In der Kommune bieten Vereine, Initiativen oder Verbände Aktivitäten an. Die Information und Vernetzung der örtlichen Aktivitäten kann über das Jobcenter, in dem die Kommune jetzt überall verfassungsfest beteiligt ist, erfolgen. Oder das Bündnis vor Ort vernetzt. Eltern und ihre Kinder können aus den bestehenden Angeboten vor Ort auswählen. Zugang und Abrechnung erfolgen unbürokratisch über die Bildungskarte.

  • Das Schulbasispaket wird als Geldleistung ausgezahlt. Praktiker aus Schulen haben damit gute Erfahrungen gemacht und berichten, dass das Paket dazu beiträgt, dass hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahrs angemessen ausgestattet sind. Es ist geplant 70 Prozent der Leistungen zu Beginn des Schuljahres und 30 Prozent zum zweiten Halbjahr auszuzahlen. Zudem sind künftig Beträge für eintägige Schulausflüge enthalten.

  • Das Mittagessen in Schule oder Kita wird vom Jobcenter bezuschusst.

Wer sind die wichtigsten Akteure?

  • Nichts geht ohne die Eltern. Sie entscheiden, wenn es um die Erziehung und individuelle Förderung ihrer Kinder geht.

  • Das Jobcenter informiert die Eltern über die regionalen Angebote für Kinder und Jugendliche, ermöglicht den Zugang und bewilligt die Leistungen aus dem Bildungspaket.

  • Das Jobcenter kennt das kommunale Angebot und kooperiert mit Vereinen und Trägern aus Sport, Kultur, Bildung und Lernförderung sowie den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Vor Ort d.h. innerhalb der bestehenden kommunalen Strukturen wird ermittelt, wer die Angebote aus dem Bildungspaket qualifiziert erbringen kann. Es geht darum, bestehende Angebote und Vielfalt zu nutzen und den Kindern zugänglich zu machen, die bisher am Rand standen.

  • Die Schule arbeitet unter enger Einbindung und mit dem Einverständnis der Eltern aktiv mit dem Jobcenter zusammen. Sie bestätigt den von den Eltern angemeldeten Bedarf bei der Lernförderung.

Was ist die Bildungskarte?

Die Bildungskarte ist eine elektronische Wertkarte, die individuell und zweckgebunden mit Guthaben und konkreten Leistungen z.B. 5 Stunden Mathematik-Förderung aufgeladen wird. Das heißt: Das Guthaben kann jeweils nur von dem hilfebedürftigen Kind in Anspruch genommen werden, Leistungen für Lernförderung etwa können auch nur für Nachhilfe eingesetzt werden. Jede Bildungskarte für jedes Kind enthält die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen die Freizeit zu verbringen. Aus allen lokalen Sport- oder Kulturangebote, die ihre Türen aufmachen wollen, kann ausgewählt werden. Etliche Kommunen in Deutschland haben bereits mit solchen Systemen gute Erfahrungen gemacht. Die Bildungskarte ist nicht die Leistung, sondern nur eine unkomplizierte Art zu bezahlen. In Stuttgart nutzen seit bald 10 Jahren 50.000 Kinder wie selbstverständlich eine solche Karte. Wichtig ist dabei, dass Eltern und Kindern aus guten Angeboten vor Ort auswählen können. Der Staat übernimmt nur im Hintergrund Koordination und Organisation. Die Bildungskarte soll keine bestehenden Strukturen vor Ort ersetzen, sondern setzt diese voraus und dockt daran an. Ab Mitte 2011 werden Modellprojekte in interessierten Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden die Bildungskarte erproben.

Warum sollen die Leistungen im Bildungspaket als Sach- und Dienstleistungen erbracht werden?

  • Der Weg entscheidet mit darüber, ob die Leistung wirkt. Beispiel Nachhilfe: Nach dem Gesetz könnte der Staat für Lernförderung einen niedrigen Durchschnittsbetrag von wenigen Euro auf das Basisgeld jedes Kindes aufschlagen. Das wäre für Kinder, die extra Mathestunden brauchen, viel zu wenig. Viele andere Kinder, die in der Schule gut zurecht kommen, hätten ein paar Euro übrig. Der Effekt für bessere Bildungschancen wäre gleich null. Über die Karte, die nur bei denen für den Bereich Lernförderung aufgeladen wird, die sie auch brauchen, kann der Sozialstaat wirksam und gezielt die fördern, die die Hilfe tatsächlich benötigen.

  • Die Bildungskarte ist nur ein Zahlungsmittel und Verrechnungssystem. Nach wie vor werden Eltern entscheiden, ob ihre Kinder zum Fußball oder zum Trompetenunterricht gehen. Vor Ort gibt es schon heute eine große Vielfalt von Angeboten. Was davon in Frage kommt, wissen die Verantwortlichen in den Rathäusern und Schulen am besten. Dieses Wissen müssen die Eltern nicht mühsam selbst zusammentragen. Künftig hilft ihnen das Jobcenter, das diese Informationen im Hintergrund über den kommunalen Strang vorher bei kompetenten Stellen vor Ort gesammelt hat.

  • Die Leistungen sind zusätzlich und gehen über das Basisgeld für Kinder und Jugendliche hinaus. Das Bildungspaket ist auch eine Abkehr vom Prinzip Gießkanne. Statt für Bildung und Teilhabe ein paar Euro auf das Basisgeld draufzulegen, hilft der Staat gezielt dort, wo konkret Hilfe benötigt wird. Dasselbe Prinzip gilt, wenn der Staat aus gutem Grund für seine Bürger Schule organisiert oder die Krankenversicherung die Kosten für eine komplette Behandlung übernimmt und im Krankenhaus die einzelnen Behandlungsschritte aus einer Hand als Sachleistung organisiert werden., anstatt dem Patienten Geld für eine Therapie in eigener Regie auszuzahlen.

Was ändert sich in den Jobcentern?

Nach außen ändert sich nicht viel. Die Jobcenter kümmern sich derzeit um 6,7 Millionen Menschen, von denen rund 2 Millionen Kinder und Jugendliche sind. In sehr vielen Fällen haben sie heute schon die familienspezifischen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Wenn Eltern nicht arbeiten können, weil ihre Kinder keinen Betreuungsplatz haben oder fürchten, dass die Kinder in der Schule nicht mitkommen, wenn sie die Hausaufgaben am Nachmittag nicht betreuen. Das sind Hindernisse bei der Jobsuche, die heute schon tagtäglich von den Jobcentern im Blick gehalten werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat zurecht darauf hingewiesen, dass Langzeitarbeitslosigkeit nicht nur ein Problem der Eltern ist, sondern auch die Kinder die Auswirkungen spüren. Deswegen müssen die Mitarbeiter künftig auch die Frage nach den Kindern stellen. Sie haben die Informationen über die guten Vereine am Ort, wissen, welche Schulen oder Kitas Mittagessen anbieten und können unkompliziert, wenn die Kinder Probleme im Unterricht haben, in enger Abstimmung mit den Eltern und der Schule Förderunterricht organisieren. Dabei profitieren die Jobcenter davon, dass ab dem 1. Januar 2011 in jedem Jobcenter auch die Kommune vertreten ist. Das ermöglicht einen kurzen Draht zu allen kommunalen Angeboten, wie der Jugendhilfe oder den Schulträgern und sichert die notwendige kommunale Koordination innerhalb der vorhandenen Strukturen.

Woher wissen die Eltern, wo sie die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Dafür gibt es verschiedene Orte: die Schule, die Kindertagestätten, die Rathäuser oder das Jobcenter. Ob ein Kind Förderbedarf hat, erfahren Eltern auch heute meist im Gespräch mit den Lehrern der Schule. Dieser kann künftig ebenso auf die Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter hinweisen, wie auf andere Komponenten des Bildungspakets. Eltern, die lange arbeitslos sind, kommen zuverlässig und in regelmäßigen Abständen in das Jobcenter. Der Fallmanager oder der Sachbearbeiter soll den Eltern bei diesen regelmäßigen Besuchen auch eine Auswahl der Angebote für ihre Kinder präsentieren und aktiv die Frage nach Förderbedarf in der Schule stellen. Das Jobcenter - in dem nach der Jobcenterreform die Kommunen stets vertreten sind - muss künftig einen Überblick haben, an welcher Schule Lernförderung angeboten wird und welche Vereine und Musikschulen vor Ort aktiv sind. Das Jobcenter knüpft mit dem kommunalen Strang dafür Kontakte zu den vielerorts bereits bestehenden lokalen Netzwerken und kompetenten Einrichtungen rund um das Thema Kinder und Familien. Dazu gehören Vereine, Kultureinrichtungen, Schulen und oder auch die Angebote der örtlichen Jugendhilfe.


 

Was ist mit Kindern aus Familien, die nur knapp über der Bedürftigkeitsschwelle sind?

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund ausschließlich den Auftrag erteilt, Teilhabe und Bildungszugang für alle Kinder von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern zu gewährleisten. Nur sie haben ab Januar im Rahmen der Sicherstellung des Existenzminimums einen individuellen Rechtsanspruch gegen den Bund. Auch wenn hier die Zuständigkeit des Bundes endet, soll das System, dass der Bund jetzt infolge des Richterspruchs schaffen muss, erweiterungsfähig sein für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen. Denn auch der Sohn eines Maurers mit drei Kindern braucht manchmal Nachhilfe, die sein Vater nicht bezahlen kann. Es gibt heute schon eine Fülle guter Initiativen und Programme in den Ländern und Kommunen, an die der Bund mit seiner Initiative und seiner finanziellen Verantwortung für Kinder von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern andocken möchte. Aber auch die Einsatzbereitschaft der Zivilgesellschaft kann Angebote ermöglichen. Bürgerinitiativen, Stiftungen, die private Wirtschaft aber auch vermögende Menschen in diesem Land können gemeinsam dazu beitragen, dass Bildungsförderung und Mitmachenkönnen bei Sport, Kultur und Musik für alle Kinder, die Hilfe brauchen, selbstverständlich wird. Gefragt sind aber auch Länder und Kommunen, die heute schon an vielen Orten hervorragende Angebote für Kinder bereitstellen und denen durch das Engagement des Bundes für die Gruppe der bedürftigen Kinder ab Januar neue Möglichkeiten und finanzielle Spielräume entstehen.

Schaubild zum Bildungspaket im SGB II Bereich ab 2011


(Quelle:http://www.bmas.de/portal/47410/fragen__und__antworten__bildungspaket__1.html#frage_02)

 
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