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  Kein Mindestlohn für Briefträger
 

Mindestlohn für Briefträger rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht: Gravierende Verfahrensfehler

Der Ende 2007 beschlossene Mindestlohn für Briefzusteller ist unwirksam. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht auf Klagen eines Arbeitgeberverbandes sowie mehrerer Wettbewerber. Das Bundesregierung bedauert das Urteil, begrüßt aber die Klärung.

Dem Bundesarbeitsministerium werden in Sachen Mindestlohngesetz für Briefszusteller "gravierende Verfahrensfehler" vorgehalten. Die Kläger seien in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Ihnen sei nicht ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben worden. Für diese sei die Verordnung daher nicht rechtswirksam.

 
 

Warten auf die Urteilsbegründung

Das Bundesarbeitsministerium bedauerte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, begrüßte aber die Klärung auf höchstrichterlicher Ebene. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, werde man "die erforderlichen Konsequenzen ziehen", heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. "Selbstverständlich" respektiere die Bundesregierung aber die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.

 

Mit dem Urteil haben gleich mehrere Konkurrenten der Deutschen Post ihren Rechtsstreit gegen die Post-Mindestlohn-Verordnung auch in letzter Instanz gewonnen. Geklagt hatten unter anderem die PIN Mail AG und TNT. Sie wehrten sich gegen eine Verordnung, die den Mindestlohn auf die gesamte Branche ausweitete.

 

Der Mindestlohn für Briefträger von 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelt und von der früheren Bundesregierung 2008 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die Mindestlohn-Verordnung läuft am 30. April 2010 aus.

 

Ver.di fordert Berlin zum Handeln auf

Die Gewerkschaft Ver.di rief die Bundesregierung als Folge des Urteilsspruchs zum Handeln auf. "Die bemängelten Formfehler müssen geheilt werden. Das ist mittels einer erneuten Verordnung ohne weiteres möglich", sagte die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Durch die Entscheidung ist der Post-Mindestlohn nach ihrer Auffassung nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht habe lediglich Formfehler festgestellt. Als geeignetes Mittel gegen Lohndumping in der Briefbranche sei der Post-Mindestlohn bestätigt worden, machte Kocsis deutlich. Verdi halte am geltenden Mindestlohn von 8,40 bis 9,80 Euro fest.

 
 
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