Ver.di fordert Berlin zum Handeln auf
Die Gewerkschaft Ver.di rief die Bundesregierung als Folge des Urteilsspruchs zum Handeln auf. "Die bemängelten Formfehler müssen geheilt werden. Das ist mittels einer erneuten Verordnung ohne weiteres möglich", sagte die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Durch die Entscheidung ist der Post-Mindestlohn nach ihrer Auffassung nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht habe lediglich Formfehler festgestellt. Als geeignetes Mittel gegen Lohndumping in der Briefbranche sei der Post-Mindestlohn bestätigt worden, machte Kocsis deutlich. Verdi halte am geltenden Mindestlohn von 8,40 bis 9,80 Euro fest.