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  Urteil VerfG 9.2.2010
 

Zur Sache - das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und was daraus gemacht wird

Fast durfte es befürchtet werden. Nachdem das Karlsruher Verfassungsgerichtsurteil ergangen ist, macht die Regierung nicht die gewünschten Korrekturen, sondern geht quasi zum frontalen Gegenangriff über.



Angestachelt durch Äußerungen des Außenministers Westerwelle brodelt das Fass der Meinungen über, wo systemgefährdende Sozialschmarotzer, Faulenzer und sozial Verwahrlosten plötzlich allgegenwärtig scheinen, um den Sozialstaat an den Rand seiner Belastbarkeit oder seinen Fortbestand führen. Verschwiegen wird dabei aber, dass die Wirtschaft es nicht schafft, für die Erwerbslosen genügend Arbeitsplätze anzubieten und das der festgestellte Sozialmissbrauch bei ca. 3 Prozent liegt. Die Bundesagentur sagt über ihre "Kunden oder Klienten", dass der Anteil motivierter, arbeitswilliger Erwerbslosen sehr hoch sei.


Welche Absichten verfolgen also die Scharfmacher, wenn sie eine Missbrauchskampagne starten, die diffamiert, ausgrenzt und hart am Rande der Volksverhetzung verläuft wirklich?


Weiterer Sozialabbau oder zumindest erhebliche Verschärfungen für die Leistungsbezieher sollen noch Menschen, denen durchaus Leistungen als Bedürftige zustünden, vom Leistungsbezug abhalten und alle anderen schnellstens aus dem Leistungsbezug werfen.


Den Scharfmachern mit politischer Gesinnung geht es nicht um Gerechtigkeit oder den Erhalt des Sozialstaates, sondern um die Macht des stärkeren und um die Möglichkeit, Menschen konsequenter auszubeuten, mit staatlicher Legitimation.


Die derzeit diskutierten Vorschläge zu Änderungen im SGBII und anderen Gesetzen, auch die möglichen Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes um Sozialgerichtsgebühren einzuführen, sprechen eine deutliche Sprache. Um den Klageweg von Benachteiligten Menschen, die der Willkür von Behörden ausgesetzt sind zu begrenzen, sollen die Widerspruchsmöglichkeiten sowie der Klageweg insgesamt erschwert werden. Da ergeben sich fatale Querverbindungen zur deutschen Geschichte, die Entrechtung schreitet voran.


Erwerbslose sollen weiter unter Druck gesetzt und sie zu Abhängigen einer auf Willkür und Intoleranz setzenden Gesetzgebung gemacht werden. An deren Ende Menschen stehen, die zur Ausbeutung freigegeben sind, ohne die Chance zur Gegenwehr. Wer nicht arbeitet, soll also nicht essen – macht Arbeit frei? – Das hatten wir doch alles schon!


Gefährliche Parallelen zur den dunklen Kapiteln deutscher bzw. europäischer Geschichte tun sich auf, ohne das es dabei zu einer Einsicht ihrer geistigen Brandstifter käme, die scheinbar abgehoben und unerreichbar für Alltagsprobleme der „Normalbürger“ in ihren Beziehungsgeflechten zu Geld und Macht sich dazu versteigen, anderen eine Lebensweise aufzuzwingen, die sie zu Lohnsklaven macht.


Eine ehrliche Diskussion über den Sozialstaat, Staatsbürgerpflichten und insbesondere moralische, wie ethische Grundsätze deutscher Führungskräfte und insgesamt der Gesellschaft wären bitter nötig. Aber, sie wird es nicht geben!


Mit der provokativen Art und Weise, in der die geldwertorientierte Klasse in diesem Land eine solche Diskussion führt, kann wohl kaum darüber hinwegtäuschen, dass gerade sie selbst nicht dazu geeignet scheint, sich als gute Staatsbürger aufzuspielen. Auch die vielfältige Wohltätigkeit in der "Charitiy Welt" kann unter solchen Voraussetzungen nur Existenzberechtigung der Reichen begriffen werden.


Die Masse der Klagen bei den Sozialgerichten ist nicht der Ausdruck der Unwissenheit ihrer Kläger oder deren störrische Haltung gegenüber dem Staat bzw. den Behörden, sondern Sinnbild einer Gesetzgebung die asoziale Handlungen und Entscheidungen begünstigt und dabei ihre Entscheider schützt, ohne das Schicksal der Betroffenen entsprechend zu würdigen.


Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass die größte Berufsgruppe der im Bundestag vertretenen Abgeordneten, nämlich Rechtsanwälte und Notare, die überwiegende Anzahl der von ihnen erdachten Gesetze und Verordnungen deshalb schafft, nicht um eine rechtliche Normierung, im Sinne einer rechtsstaatlichen Klarheit und Gerechtigkeit zu erreichen, sondern um mit deren Ausgestaltung Zustände schafft, mit denen Ermächtigungen und Notstandstatstände geschaffen werden, die eine Abkehr von der Rechtsstaatlichkeit darstellen. Insoweit ist auch die Kritik des Bundesverfassungsgerichtes nachvollziehbar, dass die Qualität der Gesetzgebung hinsichtlich ihrer Gewissenhaftigkeit und Rechtsstaatlichen Bedeutung auf der grundgesetzlichen Basis kritisiert.


Bereits im Mittelalter wurden Rechtsanwälte als „Winkeladvokaten“ bezeichnet, wenn sie als „Anwälte des Rechts“, erkennen ließen, dass sie mehr an der Ausschöpfung von Lücken in Gesetzen oder einseitiger Auslegung der gefestigten Rechtsprechung übten.


Die in den letzten Jahren immer häufiger bekannt gewordene Praxis, bei Gesetzgebungsverfahren die Unterstützung von externen Beratern und Unternehmen hinzuzuziehen, lässt dann auch den Schluss zu, dass diese die Ausgestaltung der Rechtsnormen zum Nachteil von Teilen der Gesellschaft, besser beherrschen und darin die eigentliche Absicht zu finden ist, wieso dieses externes“ Fachwissen“ hinzugezogen wird. Denn die Häufigkeit, mit der deutsche Gesetze vor den Gerichten scheitern nimmt zu.


Deshalb wird die Einführung einer Sozialgerichtsgebühr zu noch mehr Ungerechtigkeit führen, wenn aus Kostengründen (weil die Prozesskostenbeihilfe verweigert wird) keine Sozialklage erhoben wird.


Immer häufiger sind es auch keine Gerichtsentscheidungen aus Deutschland, die der Politik Mängel im Gesetzgebungsverfahren bescheinigen, sondern insbesondere der Europäische Gerichtshof.


So hat dieser erst vor kurzem das deutsche Kündigungsschutzgesetz „kassiert“, weil es die „vor einer Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers“ nicht berücksichtigt. Diese Regelung verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.


Bei längerer Betrachtung der Regelungen im Arbeitslosengeld II wird deutlich, dass von Beginn an Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser gesetzlich verordneten Verarmung und Verfolgungsbetreuung berechtigt waren. Selten hatte es eine Regierung so offen gewagt, derart allumfassend gegen soziale Grundsätze nationaler, wie internationaler Bestimmungen zu verstoßen und sich über das Vermächtnis der Väter des Grundgesetzes zu stellen. Denn wie die gesetzliche Kommentierung zum Grundgesetz aktuell belegt und aktuelle Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichtes belegen, wird die sozialstaatliche Verpflichtung heute anders beurteilt, als noch vor 10 oder 20 Jahren.


Mangelndes Sozialverständnis und eigene Absichten verführt heutige Politiker dazu, sich als Elite zu benehmen, die sich scheinbar „frei“ und ungehindert bewegt, um in Gutsherrenart über das Wohl der Menschen zu entscheiden, ohne dem Volk aber verbindliche soziale Mindeststandards zu garantieren, die sich nicht zu „Bütteln“ von Kapitalinteressen macht.


Die Anhebung der Regelsätze im ALG2 wird mit der fadenscheinigen Begründung auf das Lohnabstandsgebot verweigert. Zudem würde das die „falschen“ Anreize schaffen und die falsche Bevölkerungsgruppe fördern. Armut und Ausgrenzung sind für asoziale Politiker eben kein Argument.


In einer Kette von Scheinargumenten und Begründungen verheddert sich schließlich die Forderung der Karlsruher Richter, nach einer verbindlichen, transparenten und sozialstaatstreuen Bestimmung der Ansprüche von Sozialhilfebeziehern.


Und entgegen der Erwartung vieler Menschen hat das Bundesverfassungsgericht eben keine verbindliche Berechungsformel festgelegt, nach der die Regelsätze im Arbeitslosengeld 2 zu bemessen seien. Nicht einmal die Höhe der Regelleistung insgesamt hält das Gericht als zu niedrig zu bemessen. Lediglich bei den unter 16 jährigen gelangte es zu der Feststellung, dass die „reine Halbierung“ der Regelsatzleistung für Erwachsene wohl keine geeigneter Maßstab sei, um die Regelsatzhöhe von Heranwachsenden zu bemessen.


Auch die Koppelung der Regelsatzerhöhung in Verbindung mit den Rentenanpassungen wurden durch das Bundesverfassungsgericht als ungeeignet bezeichnet, ohne allerdings Vorschläge oder andere Bewertungskriterien vorzuschlagen. Die Bemessung anhand einer „Einkommens-Verbrauchs-Stichprobe“ (EVS) wäre nicht zu beanstanden.


Die Diskussion um Hartz IV und Agenda 2010 wird, nachdem die Sozialverbände jahrelang, herbe Kritik an den gesetzlichen Machwerken zum Arbeitslosengeldes II geübt hatten und mit vielen Studien sowie Analysen deren Mängel belegt hatte, abgebogen und als Tagesnotiz abgehakt.


Die „alte“ und die „neue“ Bundesregierung zeigten sich stur und unbelehrbar gegenüber den gewonnenen Erkenntnissen. Im Gegenteil wird weiterhin der Erfolg der Reformen behauptet sowie deren Notwendigkeit und deren Misserfolg werden als Folge der „Wirtschafts- und Finanzkrise“ bezeichnet. Mit statistischen Tricks werden immer neue Erfolge kreiert, so dass man sich fast an „DDR“ Zeiten erinnert fühlt.


Eine Überarbeitung im Sinne der Verbesserung für die Lebenssituation der Betroffenen, folgen Pläne der Regierung, weitere Einsparungen vorzunehmen. Die aktuelle Sperre der im Haushalt eingestellten Gelder für Qualifizierung und Weiterbildung geschieht auf politische Weisung. Die Kosten der Wirtschaftskrise werden erneut über Einsparungen im Sozialstaat finanziert, wie Kritiker befürchtet haben.


Die aktuellen Pläne zur Umgestaltung der Jobcenter durch Grundgesetzänderung sind nur logisch und nachvollziehbar. Kaum erkennbar sind dabei die in den Verwaltungsvorschriften lauernden Änderungen, die weitere sozialrechtliche Tatbestände nach sich ziehen. Weitere Verschärfungen im Sanktionsapparat und schärfere Leistungsbedingungen für Leistungsbezieher sind die Folgen. Vielleicht wird sogar wieder eine „Allgemeine Dienstpflicht“ für „arbeitsfähige Erwerbslose“ eingeführt. Diese wäre nach dem Grundgesetz möglich und logisch nach dem neoliberalen Grundsatz „wer arbeitet hat zu essen“ auch. Deutschland hat Erfahrung und Tradition mit solcher Dienstpflicht -

Wer da böses ahnt, welch Schelm er ist.




Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Randziffer 219.

Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider – aufgrund der zum Teil enttäuschenden – Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.

Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Sind Klagen gegen Widerspruchsbescheide eingelegt worden, ist zu empfehlen das jeweilige Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und mitzuteilen das sich die Sache nun erledigt hat und die Klage zurückgenommen wird oder einem entsprechende Schreiben des Gerichtes dahingehend zu beantworten.

Kurze Überlegungen neben de Umgang mit den Überprüfungsanträgen: Das BVerfG  hat dem Gesetzgeber Hausaufgaben erteilt, die Regelleistungen bis Ende 2010 neu zu bemessen. Nachdem das Gericht jetzt nur sehr unklare Maßgaben gesetzt hat, wie diese Neubemessung der Regelleistungen auszusehen hat, ist es jetzt geboten entsprechende „Nachhilfe“ durch die Betroffenen und die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zu geben.
Das Jahr 2010 sollte zu einem Jahr der Proteste gegen Niedriglohn, Sozialkürzung und für das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben werden. Mit einer dahingehenden Welle von Protesten sollte die nun schwarz-gelbe Regierung quer durch das ganze Land konfrontiert werden. Das ist die beste „Nachhilfe“ dafür, dass die BVerfG – Entscheidung im Ergebnis für die Betroffenen zu höheren Leistungen führt und endlich mal ein Signal gegen den derzeitigen Sozialraub gesetzt wird.

Abschließend, möchte ich vor verfrühter Enttäuschung über das BVerfG Urteil warnen, das Gericht hätte natürlich rückwirkend zu Gunsten der Betroffenen entscheiden können, diese Geste der Wiedergutmachung für erfahrenes (verfassungswidriges) hätte allen Millionen in ihrer Würde und Existenz verletzten Hart IV-Beziehern verdammt gut getan.
Die Entscheidung wird in der Perspektive eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen,so jetzt vorübergehend und dauerhaft die Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe, höhere Regelleistungen für Kinder, möglicherweise auch für Erwachsene bis hin zu einer ganz klaren Abfuhr an die Forderungen Wirtschaftsweisen bis hin Stammtischpolitikern die eine Kürzung der Regelleistung fordern. Da hat das BVerfG eine Marke gesetzt, das sie solche Projekte nicht mittragen und das die Menschenwürde oberstes Gut ist und das auch der Gesetzgeber oder auch schwarz/gelbe Regierungen daran nichts ändern dürfen.

Ich denke wir werden darüber noch viel zu diskutieren haben. In dem Sinne war die BVerfG erfreulich.

 
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